Do-Khyi - Zucht und Tierschutz wieviel darf man erwarten?
Dann plötzlich erschüttern uns Bilder, von Do-Khyi, welche deutlich erkennbare Veränderungen am Auge zeigen.
Die wirkliche Erkenntnis liegt darin, dass sich wohl mancher Do-Khyi - Züchter selbst über das Tierschutzgesetz §11b setzt. Wo kein Kläger - da kein Richter?
Ist das System erbliche Erkrankungen mittels *Testverpaarungen* mehrfach für die Zucht von Rassehunden auszutesten wirklich nicht dem Tierschutzgesetz unterworfen?
Gibt es für eventuell begleitende Zuchtvereine keine Haftung?
Lesen Sie sich die Ausführungen zum TSchG § 11b durch.
Diese Gedanken sollten Sie sich an dieser Stelle machen!
http://www.tibimaxe.de
Bruno 2007 - 2021
vor 3 Jahren